Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Eco Bautec & Design AG sind mit der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern in den AGB’s keine Regelung enthalten ist, gilt das schweizerische Obligationenrecht.
Lieferfrist
Die unverbindliche Angabe des Liefertermins erfolgt nach der endgültigen Bestellungsannahme. Sofern nicht anders vermerkt, werden die Materialien innert 7 – 10 Arbeitstagen ausgeliefert. Dabei unterscheiden wir zwischen Lagermaterialien und getöntem Material. Lagermaterialien können normalerweise am nächsten Arbeitstag zugestellt werden. Die Lieferungen erfolgen im Laufe des vorgesehenen Liefertages. Für Terminlieferungen werden je Auftrag zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Für getöntes Material muss die Machbarkeit und die Rezeptur des Farbtones vorliegen, um die Lieferfrist einhalten zu können. Aufgrund fehlender Farbtonrezeptur kann sich die Lieferfrist verlängern.
Wir übernehmen keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Ware beim Käufer. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Eco Bautec & Design AG, die Herstellung und Lieferung, um die Dauer der Behinderung inkl. angemessener Vorlaufzeit herauszuschieben oder entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch für Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen (z. B. durch Maschinenausfall, unverschuldete Mängel an Betriebs-/Rohstoffen) und Verzögerung durch Zulieferanten. Angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind Richtwerte und gelten vorbehaltlich von Verzögerungen durch Warenengpässe, Maschinenstörungen, Verkehrsproblemen, Fällen von höherer Gewalt, usw. Aus entstandenen Verzögerungen können weder materielle noch finanzielle Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Lieferung / Transport
Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist.
Die Lieferkosten werden gemäss gültigem ASTAG-Tarif verrechnet.
Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, EXW (Incoterms 2010), in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Transportkosten und die VOC‐Abgabe sind in der Regel nicht im Preis enthalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle einer Erhöhung der Rohstoff- und / oder Lohnkosten > 5 %, seit Preisnennung, ist die ECO Bautec & Design AG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Gewährleistung
Hinsichtlich Anwendung und Verarbeitung von Produkten sind die ausführlichen Angaben insbesondere in den «Technischen Informationen» oder auf den Gebinden verbindlich. Generell ist die Beachtung der Regeln der Baukunst und der üblichen Baupraxis unerlässlich. Ebenso sind die Produkte nur für Kunden bestimmt, deren Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügen. Insbesondere bei nicht vordosierten Produkten hängt die Güte der Ausführungen in entscheidendem Masse von der Dosiergenauigkeit ab. Die vorgegebenen Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden.
Da zahlreiche Faktoren die Materialverarbeitung und den Materialverbrauch beeinflussen können, sind die Bedarfsangaben für Eco Bautec & Design AG unverbindlich.
Eine Beraterhaftung wird wegbedungen.
Die Rezepturen der Materialien, der Inhalt der Technischen Merkblätter, die Verarbeitungshinweise und Richtlinien können durch die Fa. Eco Bautec & Design AG (resp. deren Partnerfirmen) jederzeit ohne Mitteilung geändert werden. Eine Haftung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Mängelrüge
Der Käufer hat die Ware sofort bei Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Ohne Vermerk oder wenn der Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort ist, gilt die Ware als mängelfrei angenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind sofort, längstens innert fünf Tagen ab Lieferdatum, schriftlich an Eco Bautec & Design AG zu melden.
Die Gewährleistungsfrist auf der Ware entspricht dem OR Art. 210.
Jede weitere Gewährleistung wird wegbedungen, insbesondere:
- für die Verarbeitung der Ware
- für das Arbeitsergebnis
- für nicht ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften
- bei Verwendung der Ware zu einem nicht explizit freigegebenen Zweck
- beim Einsatz in, auf oder unter nicht geeigneten Produkten, Untergründen etc.
- beim Nichteinhalten der Vorgaben in den Technischen Merkblättern, Arbeitsanweisungen usw. der Fa. Eco Bautec & Design AG
Warenretouren
Wir nehmen Warenretouren nur nach vorheriger Mitteilung und in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand entgegen. Angebrochene Gebinde, beschränkt haltbare Produkte, Spezialprodukte und Spezialfarbtöne sowie im Sortiment inzwischen nicht mehr enthaltene Produkte und einzelne Bestandteile von Mehrkomponentenprodukten können nicht retourniert werden. Der Retourenwert wird auf der Basis des Nettowarenwertes berechnet. Eine Gutschrift erfolgt im Umfang von maximal 75 % des Nettowarenwertes, abzüglich eines Unkostenbetrages von CHF 100.00. Allfällige Transport‐ und Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt. Eine Auszahlung der Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Eco Bautec & Design AG.
Der Käufer darf die in unserem Eigentum stehenden Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort jeglichen Rechtsstreits zwischen Verkäufer und Käufer ist das am Geschäftssitz des Verkäufers ansässige Handelsgericht, gleiches gilt für Regressklagen oder Streitverkündung.